Muster 2
Laden Sie sich unser Auftragsformular (PDF-Format) runter und faxen Sie es ausgefüllt zurück an:
06042 / 97 53-20.
§ 1
Inhalt und Gestaltung der Banner
Die Verantwortung für den Inhalt und die Gestaltung der Banner liegen beim Auftraggeber (u.a. im Hinblick auf gesetzliche Bestimmungen wie z.B. Wettbewerbs- und Urheberrecht).
§ 2
Veröffentlichung der Banner
Wird der Banner durch die Werbeagentur-Büdingen gestaltet, wird dieser zur Prüfung auf der Orts/Stadtseite veröffentlich. Änderungen sind dann möglich. Wird der Banner nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich beanstandet, gilt er als genehmigt.
§ 3
Vertragsdauer / Kündigung
Dieser Vertrag mit der Werbeagentur-Büdingen wird für die Dauer von 12 Monaten ab Auftragsdatum geschlossen und verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Mit Ablauf der Vertragsbeziehung sind alle auf den Auftragnehmer verweisende Links (z.B. Datenbanken) aus der Homepage des Auftraggebers zu entfernen. Der Auftraggeber weist dies durch ein entsprechendes Protokoll nach. Sollten die Links 1 Monat nach Beendigung des Vertrages nicht entfernt bzw. durch ein Protokoll nachgewiesen sein, so verlängert sich das Vertragsverhältnis um den vereinbarten Zeitraum von 12 Monaten mit der Folge, dass der Auftragnehmer Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Vergütung für diesen Zeitraum hat.
§ 4
Vertragsleistungen
Die Werbeagentur Büdingen verpflichtet sich, die Banner innerhalb von 2 Werktagen nach Auftragseingang zu gestalten, bzw zu veröffentlichen. Der Kunde darf auf seiner Homepage, Links zu unseren Datenbanken setzen. Dies gilt nur während der Vertragslaufzeit.
§ 5
Vergütung
Nach Auftragserteilung erhält der Auftragnehmer eine Rechnung. Diese ist sofort ohne Abzug fällig. Der Rechnungsbetrag wird im Lastschriftverfahren eingezogen.
§ 6
Schlussvereinbarungen
Sollte eine der vorgenannten Klauseln unwirksam sein oder werden, so hat dies auf die Wirksamkeit der übrigen Klauseln keinen Einfluss; anstelle der unwirksamen Klausel werden die Parteien eine Vereinbarung treffen, die dieser wirtschaftlich am nächsten kommt. Änderungen der Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel.
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